2. externer BEM-Fallmanager
Das BEM an einen externen BEM-Fallmanager zu geben, kann ebenfalls viele Vorteile haben.
Am häufigsten wird berichtet, dass dadurch das Vertrauen in das Verfahren steigt. Einem Externen gesundheitlich relevante Informationen anzuvertrauen, fällt Manchem leichter, als gegenüber einem Personaler.
Der Externe ist auch zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Gibt der Arbeitgeber den BEM-Prozess an einen externen BEM-Fallmanager ab, kann er sich einerseits sicher sein, dass sein BEM rechtssicher durchgeführt wird. Des Weiteren sollte der Beauftragte so qualifiziert sein (CDMP-Zertifikat), dass er/sie sich hervorragend im Sozialrecht auskennt und damit alle Leistungen, Leistungsträger, Ansprechstellen und Förderungen kennt.
Das spart intern finanzielle Ressourcen (der Fallmanager bringt das Wissen bereits mit) und Zeit, die mit Recherche vergehen würde. Darüber hinaus werden Gelder beantragt, die der Gesunderhaltung der Mitarbeiter des Unternehmens zu Gute kommen.
Der Fallmanager sollte daher bereits über ein gutes Netzwerk verfügen.
Achtung an alle Arbeitgeber, die sich für diese Variante interessieren:
Der BEM-Fallmanager sollte über langjährige, praktische Erfahrung im BEM und die CDMP-Zertifizierung verfügen.
Ein "Coach" zu sein, reicht hier nicht aus.
Fühlen Sie dem Kandidaten gut auf den Zahn. Wenn Sie hier Unterstützung brauchen (und eventl. gute Fragen), kontaktieren Sie mich gern.
3. Fazit
Für jedes Unternehmen gibt es eine "passende" Lösung.
Manchmal ist die Besetzung mit internen BEM-Verantwortlichen und manchmal das Delegieren nach Extern besser geeignet.
Oft entscheiden die Ressourcen und das Vertrauen der Mitarbeiter darüber, wer die praktische BEM-Verantwortung übernimmt.
Kommen Sie bei Fragen dazu gern auf mich zu. Ich berate Sie gern.
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