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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde 2004 vom Gesetzgeber im § 167 Abs. 2 SGB IX normiert, um Arbeitsplätze zu erhalten und die Arbeitgeber stärker in die Verantwortung für ihre
Mitarbeiter zu nehmen. Es handelt sich dabei um ein Pflichtangebot für Arbeitgeber.
Haben Sie schon ein gut funktionierendes BEM in Ihrem Unternehmen?
Ich helfe Ihnen gern dabei, die passenden Strukturen zu schaffen und die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.
• Ausbildung von internen BEM-Beauftragten |
Fallmanagern
• Rechtliche Grundlagen des BEM gem. § 167
Abs. 2 SGB IX
• Welchen Nutzen hat das Präventionsgesetz für Ihr
Unternehmen?
• Strukturen schaffen für ein erfolgreiches BEM
• Führungskräfte umfassend schulen | Erfolgschancen
maximieren
• Nachhaltige Implementierung
• Gesundheitscoaching | Fallmanagement
• Motivierende Gesprächsführung
• Supervision
Um nachhaltige Prozesse zum BEM zu implementieren und diese auch zu leben, fehlen in manchen Unternehmen die personellen Ressourcen. Genau hier setzt mein Angebot des externen Fallmanagements
ein.
Ihre Vorteile:
- Das Vertrauen zu einer externen Fallmanagerin ist oftmals höher, da die Gefahr des Bekanntwerdens brisanter Deteils gegenüber der Personalabteilung ausgeschlossen ist.
- Sie benötigen keine personelle Ressourcen für das BEM.
- Sie kommen Ihrem gesetzlichen Auftrag nach.
- Regelmäßig erhalten Sie Statistiken, wie sich das BEM in Ihrem Unternehmen entwickelt und welche Herausforderungen (in groben Clustern) bei Ihnen vorhanden sind.
- Sie halten die Kosten in einem festgelegten Rahmen.
- Sie haben immer eine kompetente Ansprechpartnerin zur Seite.
Hört sich dieses Angebot interessant für Sie an? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf und lassen sich unverbindlich vor Ort dazu beraten.