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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde 2004 vom Gesetzgeber im § 167 Abs. 2 SGB IX normiert, um Arbeitsplätze zu erhalten und die Arbeitgeber stärker in die Verantwortung für ihre Mitarbeiter zu nehmen. Es handelt sich dabei um ein Pflichtangebot für Arbeitgeber.
Haben Sie schon ein gut funktionierendes BEM in Ihrem Unternehmen?
Ich helfe Ihnen gern dabei, die passenden Strukturen zu schaffen und die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.
Sie wollen sich oder Ihre Kollegen zum BEM schulen lassen und /oder Ihre Kenntnisse auffrischen?
Dann lassen Sie sich gern ein maßgeschneidertes Angebot von mir erstellen und gemeinsam
schauen wir nach Ihrem Wunschtermin.
Um nachhaltige Prozesse zum BEM zu implementieren und diese auch zu leben, fehlen in manchen Unternehmen die personellen Ressourcen. Genau hier setzt mein Angebot des externen Fallmanagements ein.
Ihre Vorteile:
Hört sich dieses Angebot interessant für Sie an? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf und lassen sich unverbindlich vor Ort dazu beraten.