Betriebliches Eingliederungsmanagement


Betriebliches Eingliederungsmanagement § 8167 Abs. 2 SGB IX  Chancen nutzen
Betriebliches Eingliederungsmanagement § 167 Abs. 2 SGB IX Chancen nutzen!

(c) Robert Kneschke - Fotolia.com

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde 2004 vom Gesetzgeber im § 167 Abs. 2 SGB IX normiert, um Arbeitsplätze zu erhalten und die Arbeitgeber stärker in die Verantwortung für ihre Mitarbeiter zu nehmen. Es handelt sich dabei um ein Pflichtangebot für Arbeitgeber.

 

Haben Sie schon ein gut funktionierendes BEM in Ihrem Unternehmen?

 

Ich helfe Ihnen gern dabei, die passenden Strukturen zu schaffen und die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.

 

Seminare und Workshops für Ihre Führungskräfte und Mitarbeiter

Ausbildung von internen BEM-Beauftragten | Fallmanagern
Rechtliche Grundlagen des BEM gem. § 167 Abs. 2 SGB IX
Welchen Nutzen hat das Präventionsgesetz für Ihr Unternehmen?
Strukturen schaffen für ein erfolgreiches BEM
Führungskräfte umfassend schulen | Erfolgschancen maximieren
Nachhaltige Implementierung
Gesundheitscoaching | Fallmanagement
Motivierende Gesprächsführung
Supervision
Fürsorgegespräch, damit Sie schon vor der Zeit unterstützen können

 


Termine für Inhouseschulungen

Sie wollen sich oder Ihre Kollegen zum BEM schulen lassen und /oder Ihre Kenntnisse auffrischen?
Dann lassen Sie sich gern ein maßgeschneidertes Angebot von mir erstellen und gemeinsam schauen wir nach Ihrem Wunschtermin.


Externes Fallmanagement

Um nachhaltige Prozesse zum BEM zu implementieren und diese auch zu leben, fehlen in manchen Unternehmen die personellen Ressourcen. Genau hier setzt mein Angebot des externen Fallmanagements ein.

 

Ihre Vorteile:

  1. Das Vertrauen zu einer externen Fallmanagerin ist oftmals höher, da die Gefahr des Bekanntwerdens brisanter Deteils gegenüber der Personalabteilung ausgeschlossen ist.
  2. Sie benötigen keine personelle Ressourcen für das BEM.
  3. Sie kommen Ihrem gesetzlichen Auftrag nach.
  4. Regelmäßig erhalten Sie Statistiken, wie sich das BEM in Ihrem Unternehmen entwickelt und welche Herausforderungen (in groben Clustern) bei Ihnen vorhanden sind.
  5. Sie halten die Kosten in einem festgelegten Rahmen.
  6. Sie haben immer eine kompetente Ansprechpartnerin zur Seite.

 

Hört sich dieses Angebot interessant für Sie an? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf und lassen sich unverbindlich vor Ort dazu beraten.