Sachverständige für das Betriebliches Eingliederungsmanagement


Betriebliches Eingliederungsmanagement § 8167 Abs. 2 SGB IX  Chancen nutzen
Betriebliches Eingliederungsmanagement § 167 Abs. 2 SGB IX Chancen nutzen!

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Sie sind Betriebsrat oder Betriebsrätin in einem Unternehmen und haben Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Vielleicht haben Sie auch eine Meinungsverschiedenheit mit Ihrem Arbeitgeber?

Hier ist der passende Sachverstand gefragt!

 

Ich helfe Ihnen gern dabei, die passenden Strukturen für Ihr Unternehmen zu schaffen und die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.

Gern helfe ich Ihnen auch bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung zum BEM.

 

Wollen Sie sich und/oder Ihr Gremium weiterbilden?

In vielen Betriebsvereinbarungen ist bereits geregelt, dass sich Betriebsräte im Betrieblichen Eingliederungsmanagement weiterbilden sollen/müssen. Daraus ergibt sich auch der Anspruch auf diese Maßnahmen. 

 

Schauen Sie gern in meine folgenden Angebote. Gern erstellen wir gemeinsam, für Ihre Bedürfnisse passende Workshops und/oder Seminare.

Seminare und Workshops für Ihre Führungskräfte und Mitarbeiter

Ausbildung von internen BEM-Beauftragten | Fallmanagern
Rechtliche Grundlagen des BEM gem. § 167 Abs. 2 SGB IX
Welchen Nutzen hat das Präventionsgesetz für Ihr Unternehmen?
Strukturen schaffen für ein erfolgreiches BEM
Führungskräfte umfassend schulen | Erfolgschancen maximieren
Nachhaltige Implementierung
Gesundheitscoaching | Fallmanagement
Motivierende Gesprächsführung
Supervision 

Externes Fallmanagement

Um nachhaltige Prozesse zum BEM zu implementieren und diese auch zu leben, fehlen in manchen Unternehmen die personellen Ressourcen. Genau hier setzt mein Angebot des externen Fallmanagements ein.

 

Ihre Vorteile:

  1. Das Vertrauen zu einer externen Fallmanagerin ist oftmals höher, da die Gefahr des Bekanntwerdens brisanter Deteils gegenüber der Personalabteilung ausgeschlossen ist.
  2. Sie benötigen keine personelle Ressourcen für das BEM.
  3. Sie kommen Ihrem gesetzlichen Auftrag nach.
  4. Regelmäßig erhalten Sie Statistiken, wie sich das BEM in Ihrem Unternehmen entwickelt und welche Herausforderungen (in groben Clustern) bei Ihnen vorhanden sind.
  5. Sie halten die Kosten in einem festgelegten Rahmen.
  6. Sie haben immer eine kompetente Ansprechpartnerin zur Seite.

 

Hört sich dieses Angebot interessant für Sie an? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf und lassen sich unverbindlich vor Ort dazu beraten.