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Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement?

Betriebliches Eingliederungsmanagement Fabia Fendt
Betriebliches Eingliederungsmanagement

42 Tage Arbeitsunfähigkeit liegen hinter dir und du erhältst von deinem Arbeitgeber  eine Einladung zum "Betrieblichen Eingliederungsmanagement", dem BEM.

 

Was nun? Was ist das? Was will dein Arbeitgeber von dir?

Dein Arbeitgeber ist gem. § 167 II SGB IX (Sozialgesetzbuch Nr. 9) dazu verpflichtet, allen seinen Mitarbeitern ein BEM anzubieten, wenn diese länger als 6 Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig waren. Es ist demnach keine willkürliche Handlung, wo nur du ausgesucht wurdest, sondern es betrifft alle Mitarbeiter.

 

Dabei ist es unerheblich, ob die 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit am Stück erreicht wurden oder verteilt auf einzelne Tage oder Wochen. Die Summe ist ausschlaggebend und ihr Erreichen setzt den BEM-Prozess automatisch in Gang.

 

Die Ziele des BEM sind:

  • das Überwinden der bestehenden Arbeitsunfähigkeit
  • das Vorbeugen erneuter Arbeitsunfähigkeit und
  • das Erhalten deines Arbeitsplatzes, genauer deines Arbeitsverhältnisses

 

Es geht nicht darum, eine Kündigung auszusprechen. Warum BEM oft zusammen mit Kündigung erwähnt wird, schauen wir uns in einem Folgebeitrag an.

 

Dein Arbeitgeber gibt dir in diesem individuellen Verfahren folglich die Möglichkeit, mit ihm zusammen nach Lösungen zu suchen, die die Gründe, die zu deiner Arbeitsunfähigkeit geführt haben, möglichst beheben.

 

Wenn in dieses Verfahren engagierte Menschen involviert sind, eröffnet sich eine besonders gute Möglichkeit für dich, Leistungen und Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen, an die ein einzelner Mensch kaum denkt bzw. gar nicht weiß, wie er/sie diese in Anspruch nehmen kann.

 

Das Angebot des BEM ist also sehr wertvoll anzusehen.

 

Nutze deine Chancen, die sich aus diesem klärenden Gespräch ergeben.

 

Gehe ich allein zu diesem Gespräch?

 

Das kannst du tun, musst du allerdings nicht.

Wie wäre es, wenn du einen Betriebsrat oder einen anderen Menschen mitnimmst, dem du vertraust. Das kann z.B. auch dein Partner / Partnerin sein. Vier Ohren hören mehr als zwei, vor allem, wenn ein bisschen Aufregung beim ersten Gespräch dabei ist. Wie so ein BEM-Gespräch abläuft und wer mit dir am Tisch sitzt, erfährst du in einem Folgeartikel.

 

So viele Formulare ...

 

Ja, das BEM ist ein offener, regulierter Suchvorgang. Und diese Regulation erlebst du z.B. in den Formularen.

Du erhältst eine Datenschutzerklärung, denn der Schutz deiner persönlichen Gesundheitsdaten steht über allem und ist extrem wichtig. Alle Beteiligte müssen sich an die Verschwiegenheit halten und über die Gespräche darf keine Information nach Außen gelangen. Auch die Aufbewahrung der Unterlagen ist eindeutig geregelt. 

Das Datenschutzformular ist zu deinem Schutz.

 

Dann bekommst du ein Formular, auf dem du deine Einwilligung oder Ablehnung des BEM erklärst. Nur mit deinem "ja" startet das Verfahren und du bist "Herr/Frau des Verfahrens". Deine Ideen und Vorstellungen sind wichtig. Es wird nichts über deinen Kopf hinweg entschieden. 

Betriebliches Eingliederungsmanagement Fabia Fendt

Bevor du dich entscheidest, ob du am BEM teilnehmen willst, brauchst du eine umfassende Aufklärung.

 

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir die folgenden Themen genau zu erläutern:

 

  1. das Verfahren als solches,
  2. den Ablauf,
  3. die Ziele,
  4. die Rechtsgrundlage,
  5. die Beteiligten (intern und extern) und ihre Rollen,
  6. die Unterstützungsmöglichkeiten,
  7. den Umgang mit deinen Daten und
  8. den Abschluss des Verfahrens.

 

Hast du alles verstanden? Wenn noch Fragen offen sind, dann stelle diese, so dass du eine "informierte Einwilligung" geben kannst.

 

Entscheidest du dich, am BEM-Verfahren teilzunehmen, wirst du zu einem BEM-Gespräch eingeladen.

  

Wie geht es nun weiter?


Du willst mehr zum Thema BEM erfahren? Dann lies hier weiter...


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